Regelung bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes

Bitte geben Sie uns telefonisch Bescheid, wenn Ihr Kind krank ist oder aus anderen Gründen dem Schneckenhaus fern bleibt. Bringen Sie bitte Ihr Kind nicht ins Schneckenhaus bei Fieber oder anderen ansteckenden Krankheiten. Lassen Sie sich dann die Gesundung Ihres Kindes per Attest vom Arzt bestätigen.

Regelung bei Krankheit oder Abwesenheit der Erzieherinnen

Sollte es im Krankheitsfall einer Erzieherin zur Verspätung der Öffnung des Schneckenhauses kommen, bitten wir Sie um Entschuldigung. Für diesen Fall gibt es einen Notfallplan, in dem geregelt ist, welcher Elternteil gegebenenfalls einspringt. Erkranken beide Erzieherinnen bleibt das Schneckenhaus geschlossen.